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BVerwG, 08.11.1985 - 4 B 205.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.09.1985 - 14 B 84 A.2400
- BVerwG, 08.11.1985 - 4 B 205.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 4 B 205.85
Da die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO "in der Beschwerdeschrift", d.h. jedenfalls innerhalb der Beschwerdefrist abschließend begründet werden muß und die Beschwerdefrist mit dem 30. Oktober 1985 abgelaufen ist, wäre eine weitere Beschwerdebegründung verfahrensrechtlich unbeachtlich (vgl. BVerwGE 32, 357 ff.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 4 B 205.85
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die mit ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht der Anforderung des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügend dargelegt hat, nämlich nicht die bestimmte revisible Rechtsfrage angegeben hat, deren grundsätzliche Klärung, mit rechtlicher Tragweite über den Einzelfall hinaus, hier geboten und zu erwarten wäre (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 ff.).